Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Die Firma WMC- Media GmbH, Sasbacherstrasse 6, 79111 Freiburg, ist Volldienstleister in der Veranstaltungsbranche sowie Zelt- und Messebau.
Dem Auftragnehmer ist durch die Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt durch Bundesagentur für
Arbeit Nürnberg vom 12.06.15
1.2 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. AGB des Auftraggebers gelten nur,
soweit sie diesen nicht widersprechen und schriftlich bestätigt sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von Kostenvoranchläge
bzw. andere schriftlichen Vereinbarungen des Auftragnehmers zustande. Unterschriebene Kostenvoranschläge bzw. andere schriftliche Vereinbarungen sind verbindlich.
2.1 Der Auftragnehmer (Verleiher) überlässt dem Auftraggeber (Entleiher) Mitarbeiter Leiharbeitnehmer) vorübergehend (Arbeitnehmerüberlassung). Mitarbeiter
dürfen ausschließlich für vertraglich vereinbarte Tätigkeiten eingesetzt werden. Aufsichtspflicht und Weisungsrecht gehen während des Überlassungsverhältnisses
auf den Auftraggeber über. Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, für den Auftragnehmer rechtsverbindlich zu handeln. Vereinbarungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mitdem Auftragnehmer schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Auftraggeber die Fürsorgepflichten einesArbeitgebers. Er stellt sicher, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters
die geltendenUnfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber weist den Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz ein und dokumentiert dies. Entsprechendes gilt bei Arbeitsplatzwechsel. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Arbeitsunfälle unverzüglich anzuzeigen. Soll der Mitarbeiter zu
Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, holt der Auftraggeber diese vor der Beschäftigung ein. Der Auftraggeber bestimmt am Veranstaltungsort einen zur Durchführung der Veranstaltung verantwortlichen Stellvertreter. Dieser zeichnet
Nachweise über die geleistete Tätigkeit (Arbeitsrapporte) ab.
2.3 Ist der Auftraggeber mit den Leistungen eines Mitarbeiters nicht zufrieden, muss der Auftragnehmer diesen frühestmöglich ersetzen; spätestens am Folgetag.
3.Dienstleistungen
3.1 Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer damit, Aufbau, Betrieb und Abbau vonVeranstaltungen zu koordinieren, unterliegt dieser keinem Weisungs- und Direktionsrecht, hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies die Durchführung des Vertrags erfordert und ist berechtigt, gegenüber
vom Auftraggeber beauftragten Dritten in diesem Umfang Erklärungen abzugeben.
3.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Beendigung des Vertrags auf Verlangen zurückzugeben.
4.1 Der Auftragnehmer tritt nicht für Mängel ein, die auf fehlerhafte oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind oder dadurch, dass der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistung ganz oder teilweise verändern, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
4.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare,nmittelbare Schäden und der
Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Etwaige Vertragsstrafen werden der Höhe nach auf den geltend gemachten Schadensersatz angerechnet.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsunterbrechungen oder Leistungsverzögerungen wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die die
Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrags oder bei schuldhafter Auftragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des vereinbarten
Auftragswerts.
5. Zahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn Gegenansprüche echtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Rücktritt
6.1 Der Auftraggeber kann vor Vertragsbeginn schriftlich zurücktreten. Er ist in diesem Fall verpflichtet, Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinns zu leisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, pauschalierte Stornokosten zu fordern, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach oder dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. Weist der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach, kann dieser verlangt werden.
9.2 Stornopauschalen betragen: Stornierungen bestätigter Aufträge bis 14 Tage vor Antritt der Arbeit werden mit 25% der Tagespauschale abgerechnet und 7 Tage vor Antritt der Arbeit 30 % der Tagespauschale und bis 72 Stunden vor Antritt werden mit 75% und 24 Stunden vor Antritt werden mit 100% der Tagespauschale abgerechnet.
7.Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten und sonstige Daten ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrags entspricht. Mündliche Nebenabreden gelten als
nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese AGB sowie das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Leistungsbeziehung ergeben, ist Freiburg im Breisgau.
Freiburg im Breisgau, den 27.07.16
Stand: Juli 2016